Rechtsprechung
   BVerfG, 23.04.1991 - 2 BvR 150/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1629
BVerfG, 23.04.1991 - 2 BvR 150/91 (https://dejure.org/1991,1629)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.1991 - 2 BvR 150/91 (https://dejure.org/1991,1629)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 (https://dejure.org/1991,1629)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung - Starfbefehlsverfahren - Ausländer - Unzureichende Deutschkenntnisse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2208
  • NStZ 1991, 446
  • StV 1991, 497
  • StV 1991, 498
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1991 - 2 BvR 150/91
    Wie bei der Beurteilung aller Wiedereinsetzungsvoraussetzungen dürfen bei der Bewertung der Angemessenheit der dem Beschwerdeführer zur Wahrnehmung eigener Sorgfaltspflichten zuzugestehenden Frist und der hinreichenden deutschen Sprachkenntnisse eines Betroffenen die Anforderungen an das, was ein Betroffener zur Erlangung von Wiedereinsetzung zu tun habe, nicht überspannt werden, weil die Verwirklichung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG von der Gewährung der Wiedereinsetzung abhängt (vgl. BVerfGE 31, 388 >39O<; st. Rspr.).
  • VG Gelsenkirchen, 20.12.2016 - 9 L 2647/16

    Fahrerlaubnisentziehung; Probezeit; Bußgeldbescheid; evidente Unrichtigkeit;

    vgl. LSG NRW, Urteil vom 7. Oktober 2020 - L 6 AS 27/09 -, juris Rn. 22; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 -, juris Rn. 11.
  • BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Steuerstrafverfahren

    Auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalls muß beurteilt werden, innerhalb welcher Zeit dem Betroffenen welche Maßnahmen zumutbar waren, um ihn in die Lage zu versetzen, den Inhalt des Strafbefehls und der Rechtsmittelbelehrung zu verstehen (vgl. BVerfGE 42, 120 [125 f.]; 86, 280 [284, 285]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. April 1991, NStZ 1991, S. 446 f.).
  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 5 Ws 261/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ausländer, Widerrufsbeschluss ohne

    Auf eine solche Fallgestaltung ist, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung in Ergänzung einer früheren Entscheidung (vgl. BVerfGE 40, 95 = NJW 1975, 1597) klargestellt hat, die Vorschrift des § 44 S. 2 StPO nicht unmittelbar anwendbar (vgl. BVerfG, StV 1991, 497; NJW 1976, 1021).

    Versäumt ein der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtiger Ausländer, dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung in deutscher Sprache ohne eine ihm verständliche Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist, die Rechtsmittelfrist, so verbieten es zwar nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG, die Versäumung der Rechtsmittelfrist, soweit sie auf den unzureichenden Sprachkenntnissen des Ausländers beruht, als verschuldet anzusehen (vgl. BVerfG, StV 1995, 394; 1991, 497; NJW 1976, 1021).

    Kann daher der Ausländer das in deutscher Sprache verfasste Schriftstück jedenfalls so weit erfassen, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Verfügung enthält, so hat er im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstückes zu verschaffen; unternimmt ein Ausländer aus vermeidbarer Gleichgültigkeit oder aufgrund anderer, auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführenden Umstände solche zumutbaren Anstrengungen nicht und erlangt er deshalb erst nach Ablauf dieser angemessenen Frist Kenntnis von dem genauen Inhalt des Schriftstücks, so ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden und nach dem Grundgedanken des Wiedereinsetzungsrechts sachgerecht, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu versagen (vgl. BVerfG, StV 1995, 394; 1991, 497; NJW 1976, 1021).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2021 - 12 B 477/21

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein verwaltungsgerichtliches

    BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91, 2 BvR 254/92 -, juris Rn. 20, vom 8. November 1991 - 2 BvR 1388 bis 1391/91 -, juris Rn. 3, und vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 -, juris Rn. 11, jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 1 B 177.93 -, juris Rn. 3.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 -, a. a. O. Rn. 12, m. w. N.

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - 3 Kart 186/15

    Voraussetzungen der Verlängerung der Frist zur Anzeige der Vereinbarung eines

    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz der Betroffenen jedoch nicht überspannt werden (BVerfG NJW 1991, 2208; Klemm, NVwZ 1989, 104; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Auflage, § 32 Rn. 20).
  • BVerwG, 17.12.1993 - 1 B 177.93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - Ausländer - Vorwerfbarkeit -

    Wird daher einem Ausländer ein Bescheid zugestellt, dessen Rechtsmittelbelehrung ihm unverständlich ist, kann er aber seine Bedeutung jedenfalls soweit erfassen, daß es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Entscheidung enthält, so können im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zumutbare Anstrengungen verlangt werden, sich innerhalb angemessener Frist Gewißheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen (BVerfG, Beschluß vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 - NJW 1991, 2208 ; Beschluß vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91, 254/92 - NVwZ 1992, 1080 ).
  • FG München, 21.04.1996 - 2 K 3415/96

    Verzicht auf das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift auf Steuererklärungen

    Selbst wenn er sich bereits mehrere Jahre in Deutschland aufgehalten hat, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß er aufgrund seiner Sprachkenntnisse zum Verständnis des amtlichen Vordrucks in der Lage ist (vgl. BVerfG-Beschluß vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91, NJW 1991, 2208, 2209 unter I 2 b).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Kart 21/16

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung

    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz der Betroffenen jedoch nicht überspannt werden (BVerfG NJW 1991, 2208; Klemm, NVwZ 1989, 104; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Auflage, § 32 Rn. 20).
  • BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1388/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Wiedereinsetzung bei

    Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts habe mit Beschluß vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 - (NJW 1991, S. 2208 ) entschieden, daß die Anforderungen an die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überspannt würden und Art. 103 Abs. 1 GG verletzten, wenn ein Gericht ohne nähere Darlegung annehme, ein Ausländer sei gehalten, sich innerhalb der ihm nicht bekannten Einspruchsfrist um ein genaues Verständnis eines Strafbefehls samt Rechtsmittelbelehrung zu bemühen; außerdem sei die Rechtsmittelbelehrung versteckt gewesen.
  • BGH, 10.11.1999 - 1 StR 561/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist; Verschulden

    Es ist durch das Vorbringen der Verteidigung in den Schriftsätzen vom 6. August 1999 und vom 5. November 1999 glaubhaft gemacht, daß der Angeklagte, ein nicht am Gerichtsort in Untersuchungshaft befindlicher Ausländer, der die deutsche Sprache nur schlecht beherrscht, unter Berücksichtigung des Verteidigerwechsels im Revisionsverfahren sowohl die Revisionseinlegungsfrist als auch die Frist für sein Wiedereinsetzungsgesuch ohne eigenes Verschulden versäumt hat (vgl. auch BVerfG NJW 1991, 2208 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
  • VG Düsseldorf, 11.04.2012 - 22 K 6259/11

    Klagefrist, Zustellung, Ersatzzustellung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,

  • OLG Karlsruhe, 02.09.2019 - 2 Ws 300/19

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Auswirkung fehlender Übersetzung des

  • EGMR, 09.02.2006 - 50215/99

    Anspruch auf faires Verfahren: Verurteilung eines französischen Staatsbürgers in

  • OLG Hamm, 30.08.1998 - 3 Ss OWi 730/98

    Ausländer, deutsche Sprache, eigene eidesstattliche Versicherung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht